Hirnmetastasen
Die zerebralen Absiedlungen von Malignomen erfolgt meist hämatogen.
Die lymphogene Metastasierung ist nur möglich bei Wachstum von Tumoren im Bereich der
Lympfbahn von Hirn- und Rückenmarksnerven und Einbruch in das Liquorsystem. Schließlich
kann es durch direktes Einwachsen von Tumoren in den Subarachnoidalraum dort zu Absiedlung
von Metastasen kommen.
- Metastasen des Bronchialkarzinoms stellen die größte Gruppe unter den Hirnmetastasen
dar (bis 50%), wobei gerade bei diesem Karzinom die zerebrale Metastasierung häufig zur
klinischen Erstmanifestation des Tumorleidens führt.
- Es folgen Mammakarzinom (ca. 20%)
- Nierenkarzinom (ca. 15%)
- Karzinome des Verdauungstraktes (ca. 7%)
- und maligne Melanome (ca. 5%)
Es kommt, meist allmählich progredient, zu Symptomen wie Kopfschmerz,
Schwindel, Erbrechen und fokalen Ausfällen wie Hemiparesen. Eine intrakranielle
Drucksteigerung durch die Metastase(n) sowie das oft sehr ausgeprägte Begleitödem
führen neben diesen Zeichen zu Okulomotoriusparese und Pupillenstörungen,
Stauungspapille, vegetative Regulationsstörungen, Benommenheit und schließlich
Bewußtseinsstörung.
Eine Operation ist indiziert, wenn
- der Eingriff keine weiteren neurologischen Ausfälle erwarten läßt
- eine Besserung des Zustandes erreichbar ist
- kein Hinweis auf weitere intrakranielle Metastasen vorliegt
Operiert werden sollten insbesondere Metastasen strahlenresistenter
Tumoren (siehe unten). Eine erhebliche Zahl von Patienten mit solitären Hirnmetastasen
(insbesondere von Melanomen und Nierenkarzinomen) soll von der Operation im Sinne eines
palliativen Effektes profitieren. Beschrieben sind auch Langezeitremissionen.
Nach operativer Entfernung einer Solitärmetastase sollte nachbestrahlt
werden, lediglich bei Melanom- oder Hypernephrommetastasen wird dies nicht generell
empfohlen. Bei den potentiell strahlensensiblen Metastasen des Bronchial-, Mamma- und
Hodenkarzinoms sowie einer Reihe von Knochen- und Weichteilsarkomen wird in der Literatur
auch zur primären Bestrahlung geraten. Die Bestrahlung kommt auch bei multiplen
Hirnmetastasen zur Anwendung, wobei allerdings Metastasen des Nierenkarzinoms, des
malignen Melanoms und von gastrointestinalen Tumoren als nicht geeignet angesehen werden.
Vor Bestrahlungsbeginn sollte eine antiödematöse Behandlung mit Kortikoiden, evtl. auch
mit Osmotherapeutika (Dosierung siehe oben) begonnen und begleitend durchgeführt werden.
Die Wirksamkeit einer alleinigen Chemotherapie ist vom Primärtumor
abhängig. Mit der Chemotherapie sollen z.T. die gleichen Überlebenszeiten wie mit
alleiniger Operation oder Strahlentherapie erreicht worden sein. Durch die Kombination von
Strahlen- und Chemotherapie ließ sich , z.B. bei Bronchial- und Mammakarzinomen, das
Ergebnis noch verbessern. Als am besten chemotherapeutisch beeinflußbar gelten Metastasen
des Mammakarzinoms, geringer die von Bronchialkarzinomen; Melanommetastasen erwiesen sich
als weitgehend resistent.
|