Ätiologie
Die zerebralen Absiedlungen von Malignomen erfolgt meist hämatogen. Die lymphogene Metastasierung ist nur möglich bei Wachstum von Tumoren im Bereich der Lympfbahn von Hirn- und Rückenmarksnerven und Einbruch in das Liquorsystem. Schließlich kann es durch direktes Einwachsen von Tumoren in den Subarachnoidalraum dort zu Absiedlung von Metastasen kommen.
- Metastasen des Bronchialkarzinoms stellen die größte Gruppe unter den Hirnmetastasen dar (bis 50%), wobei gerade bei diesem Karzinom die zerebrale Metastasierung häufig zur klinischen Erstmanifestation des Tumorleidens führt.
- Es folgen Mammakarzinom (ca. 20%)
- Nierenkarzinom (ca. 15%)
- Karzinome des Verdauungstraktes (ca. 7%)
- und maligne Melanome (ca. 5%)
Klinik
- meist allmählich progredient,
- Symptome:
- Kopfschmerz, Schwindel, Erbrechen
- fokalen Ausfällen
- Hemiparesen.
- Intrakranielle Drucksteigerung durch
- Metastase(n)
- und ausgeprägtes Begleitödem
- dadurch oft auch Okulomotoriusparese mit
- Pupillenstörungen,
- Stauungspapille,
- vegetative Regulationsstörungen,
- Benommenheit und schließlich Bewußtseinsstörung.
Therapie
Operation
Eine Operation ist indiziert, wenn
- der Eingriff keine weiteren neurologischen Ausfälle erwarten läßt
- eine Besserung des Zustandes erreichbar ist
- kein Hinweis auf weitere intrakranielle Metastasen vorliegt
Operiert werden sollten insbesondere Metastasen strahlenresistenter Tumoren (siehe unten). Eine erhebliche Zahl von Patienten mit solitären Hirnmetastasen (insbesondere von Melanomen und Nierenkarzinomen) soll von der Operation im Sinne eines palliativen Effektes profitieren. Beschrieben sind auch Langezeitremissionen.
Strahlentherapie
Nach operativer Entfernung einer Solitärmetastase sollte nachbestrahlt werden, lediglich bei Melanom- oder Hypernephrommetastasen wird dies nicht generell empfohlen. Bei den potentiell strahlensensiblen Metastasen des Bronchial-, Mamma- und Hodenkarzinoms sowie einer Reihe von Knochen- und Weichteilsarkomen wird in der Literatur auch zur primären Bestrahlung geraten. Die Bestrahlung kommt auch bei multiplen Hirnmetastasen zur Anwendung, wobei allerdings Metastasen des Nierenkarzinoms, des malignen Melanoms und von gastrointestinalen Tumoren als nicht geeignet angesehen werden. Vor Bestrahlungsbeginn sollte eine antiödematöse Behandlung mit Kortikoiden, evtl. auch mit Osmotherapeutika (Dosierung siehe oben) begonnen und begleitend durchgeführt werden.
Chemotherapie
Die Wirksamkeit einer alleinigen Chemotherapie ist vom Primärtumor abhängig. Mit der Chemotherapie sollen z.T. die gleichen Überlebenszeiten wie mit alleiniger Operation oder Strahlentherapie erreicht worden sein. Durch die Kombination von Strahlen- und Chemotherapie ließ sich , z.B. bei Bronchial- und Mammakarzinomen, das Ergebnis noch verbessern. Als am besten chemotherapeutisch beeinflußbar gelten Metastasen des Mammakarzinoms, geringer die von Bronchialkarzinomen; Melanommetastasen erwiesen sich als weitgehend resistent.