Antikoagulation nach kardioembolischen Schlaganfällen
Eine orale Antikoagulation (INR 2-3) reduziert bei Schlaganfallpatienten mit Vorhofflimmern das Risiko einen weiteren Schlaganfall zu erleiden (European Atrial Fibrillation Study Group 1995). Eine orale Langzeit-Antikoagulation (INR 2-3) sollte weiterhin bei allen Patienten mit etablierten kardialen Emboliequellen durchgeführt werden: rheumatische Herzklappenerkrankungen, Herzinfarkt, Herzfehler, Kardiomyopathie, Herzrhythmusstörungen, offenes Foramen ovale. Eine Antikoagulation ist auch bei Herzklappenersatz durchzuführen, wobei hier eine INR von 3-4 anzustreben ist.