Empfehlungen für Zentren in denen Thrombolyse durchführbar ist
- Die intravenöse Behandlung mit rtPA wird innerhalb eines 3-Stunden-Fensters zur Behandlung ischämischer Hirninfarkte empfohlen (0,9mg/kgKG, Maximum 90mg, 10% der Gesamtdosis als Bolus, die restlichen 90% im Anschluss als Infusion über 60min (LOE I).
- Die intravenöse Behandlung des ischämischen Schlaganfalls mit rtPA nach 3h ist weniger effektiv, hat sich aber für eine Untergruppe von Patienten ebenfalls als wirksam erwiesen (LOE I).
- Eine intravenöse Lysebehandlung sollte bei unklarem Symptombeginn nicht durchgeführt werden, dies schließt Schlaganfälle ein, die beim Aufwachen festgestellt werden (LOE III).
- Die intravenöse Behandlung des ischämischen Schlaganfalls mit Streptokinase sollte aufgrund der schwerwiegenden Nebenwirkungen nicht durchgeführt werden (LOE I).
- Es gibt keine Daten für die Wirksamkeit und Sicherheit von andren intravenös applizierten thrombolytischen Substanzen.
- Die intraarterielle Behandlung proximaler Stenosen der A. cerebri media mit Pro-Urokinase führt innerhalb eines 6-Stunden-Zeitfensters zu einer signifikanten Verbesserung des outcome und kann daher empfohlen werden (LOE I).
- Die intraarterielle Behandlung akuter Basisverschlüsse mit Urokinase oder rtPA kann in darauf spezialisierten Zentren durchgeführt werden (LOE IV).
- Ancrod kann das Behandlungsergebnis nach einem ischämischen Schlaganfall bedeutend verbessern, wenn es innerhalb von 3h gegeben wird (LOE I).
Empfehlungen zur spezifischen Therapie
- Heparin oder Heparinabkömmlinge sollten für die Akutbehandlung des Schlaganfalles nicht verwendet werden, falls keine spezielle Indikationen vorliegen (LOE I).
- Eine Vollheparinisierung kann bei bestimmten Fällen, in denen eine Emboliequelle vorliegt, indiziert sein, z.B. bei Vorhofflimmern und anderen kardialen Emboliequellen, arteriellen Gefäßdissektionen oder hochgradigen arteriellen Stenosen (LOE IV).
- Eine Aspirin-Behandlung (100-300mg/Tag) nach einen Schlaganfall kann allgemein empfohlen werdne, wobei hierfür nicht notwendigerweise eine CCT durchgeführt werdne muss (LOE I).
- Eine Hämodilutionsbehandlung bzw. die Neuroprotektion nach Schlaganfällen kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht empfohlen werden (LOE I).
- Neuroprotektiva sind zur Behandlung des ischämsichen Schlaganfalls nicht zu empfehlen.