zuhause
- Der Schlaganfall ist wie der Herzinfarkt oder die Lungenembolie als medizinischer Notfall zu behandeln.
- Für eine adäquate Erstversorgung des Schlaganfalles ist daher die medizinische Notversorgung eingeschalten (in Deutschland Notruf 112, Österreich 144) und der Transport in ein Krankenhaus vorzunehmen, indem eine qualifizierte akute Schlaganfallbehandlung gewährleistet ist.
- Aufgrund der „Harmlosigkeit“ der Symptome, wie der schmerzlosen Lähmung, wird der Schlaganfall oft nicht als Notfall erkannt und viele Patienten und Angehörige zögern, den Notruf abzusetzen.
- Weitere Gründe für die Verzögerung der Krankenhauseinweisung und der adäquaten Erstversorgung sind Fehldiagnosen der Sanitäter sowie die Primärbehandlung durch den Hausarzt.
- Daher ist die Aufklärung der Öffentlichkeit über die Erstsymptome des Schlaganfalles und die daraus resultierende Notfallbehandlung als wichtigstes Ausbildungsziel anzusehen.
- Das in der Erstversorgung tätige medizinische Fachpersonal wie Neurologen, Internisten, Hausärzte, Notärzte, Sanitäter sowie Schwestern und Pfleger sollten in der Wahrnehmung der Erstsymptome des Schlaganfalls geübt und in der Lage sein, Frühkomplikationen qualifiziert zu versorgen.
- Insbesondere die Sanitäter sollten in der Lage sein, eine Beurteilung des neurologischen Status des Patienten vorzunehmen, d.h. das Vorliegen einer Bewusstseinsstörung, eine Lähmung, eines Krampfanfalles, einer Aphasie oder anderer kognitiver Beeinträchtigungen zu beurteilen.
- Wichtig ist, dass sich diese Gruppen dessen bewusst sind, dass sie wichtige und kompetente Partner in der akuten Schlaganfallbehandlung sind.