Epilepsie, allgemeine Therapierichtlinien

Allgemeine Therapierichtlinien

Entscheidend für die Therapie der Epilepsien ist die richtige Diagnose!

wie auch psychogene, kardiale oder vaskuläre Anfälle sollten kausal therapiert werden. Bei symptomatischen Epilepsien sollte möglichst auch die Grundkrankheit behandelt werden. Die epileptischen Anfälle müssen richtig zugeordnet werden, z.B. kann das klinische Bild von Absencen und komplexen fokalen Anfällen sehr ähnlich sein, aber dennoch zur Behandlung grundsätzlich verschiedene Medikamentengruppen erfordern.

Gelegenheitsanfälle

Oligoepilepsie

Bei der Oligoepilepsie ist zu überlegen, ob eine Behandlung überhaupt notwendig ist. Es ist individuell unterschiedlich, welche Nachteile ein evtl. Anfall im beruflichen oder gesellschaftlichen Leben verursachen kann. Im allgemeinen sollten Anfälle, die mehr als 3x / Jahr auftreten, behandelt werden.

Häufige Anfälle können selektive Zellschädigung im Gehirn und Stürze mit Verletzungsfolge verursachen.

Paroxysmale EEG-Aktivität ohne klinisches Bild

Wenn das EEG paroxysmale Aktivität nachweist (auch bei Verhaltensstörungen von Kindern), ohne einem relevanten klinischen Bild (= ohne epileptischen Anfällen), ist eine antiepileptische Behandlung nicht indiziert.

Lebensführung

Zwar sollten Epileptiker wie gesunde Menschen leben, trotzdem sollten sie anfallsfördernde Situationen vermeiden. Zu achten ist auf:

  • regelmäßigen Schlaf-Wach-Rhythmus zur Vermeidung von Absencen, Impulsiv-Petit-Maux und Aufwach-GM
  • weitgehende Alkoholabstinenz (max. Ŋ l Bier oder 1 Glas Wein oder Sekt pro Tag, keine hochprozentigen Alkoholika)
  • Vermeidung von selbstbeobachteten anfallsfördernden Situationen (z.B. Hyperventilation)
  • bei Erkrankungen sofort mit dem behandelnden Arzt in Verbindung treten; bei Fieber sofort fiebersenkende Maßnahmen (Wadenwickel) einleiten
  • Hydratation vermeiden
  • Sonnenexposition und Drogen meiden

Konvulsiv wirkende Medikamente

  • konvulsiv wirkende Medikamente, zumindest in hohen Konzentrationen meiden, z.B.
  • Aminophyllin i.v.
  • Chlorpromazin
  • Clozapin
  • Cortison
  • Disulfiram
  • Fentanyl
  • Insulin
  • Isoniazid (INH)
  • Lidocain-Derivate
  • Penicilline i.v.
  • trizyklische Antidepressiva

Pharmakotherapie

Wirkungsweise der Antiepileptika

  • Wirkungsverstärkung der (prä- und) postsynaptischen GABA-ergen Inhibition
    • Valproinsäure
    • Diazepam
    • Clonazepam
    • Phenobarbital
    • Vigabatrin
  • Verminderung der postsynaptischen Exzitation
    • Phenobarbital
    • Verminderung der Wirkung exzitatorischer Neurotransmitter und Modulatoren
    • Valproinsäure
    • Glutamat-Agonisten
    • Aspartat-Agonisten
    • Lamotrigin
  • Reduzierung axonaler repetitiver Entladungen
    • Phenytoin
    • Carbamazepin
    • Valproinsäure
    • Ethosuximid
  • unbekannte Wirkung
    • Primidon

Schwangerschaft u. Epilepsie

Meist gibt es keine Frequenzzunahme der Epileptischen Anfälle in der Schwangerschaft – wenn die Mutter sich gleich verhält wie zuvor:

  • regelmäßige Medikaeinnahme
  • ausreichend Schlaf

Antiepileptika in der Schwangerschaft

 

Psychosoziale Therapie

Die beste medizinische Betreuung allein löst nicht alle Probleme der Betroffenen. Durch die psychosoziale Therapie sowie Teilnahme an Selbsthilfegruppen für Epilepsiekranke (Adresse durch die Deutsche Sektion der Internationalen Liga gegen Epilepsie, 7840 Kehl-Kork) kann eine soziale Eingliederung unterstützt werden.

Kinder mit unkomplizierten Epilepsien können eine normale Schule besuchen, wobei Eltern, Lehrer, Schularzt, Schulpsychologe und Hausarzt gemeinsam evtl. auftretende Schulschwierigkeiten frühzeitig erkennen und lösen sollten. Kinder mit symptomatischen Epilepsien, bei denen auch Intelligenz- und Entwicklungsstörungen vorliegen, können in speziellen Schulen i.a. besser gefördert werden.

Die Berufswahl kann mit Hilfe des ärztlichen oder psychologischen Dienstes der Bundesanstalt für Arbeit sowie des Berufsberaters für behinderte Jugendliche erfolgen. Arbeitsplätze mit Absturzgefahr oder an ungeschützten rotierenden, schneidenden, stanzenden, pressenden und zerkleinernden Maschinen oder das Führen von Kraftfahrzeugen sind, selbst- und evtl. fremdgefährdend.

Richtlinien für das Führen von Kraftfahrzeugen bei Anfallsleiden (und anderen neurologischen Erkrankungen) finden sich im Gutachten „Krankheit im Verkehr“ – Hrsg. v. Bundesminister f. Verkehr.

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